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AGB & Hausordnung

Stand 13.06.2020

 

Vertragsbeziehungen, Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung

1. Bei den Filmnächten Dortnund finden Veranstaltungen der Neovaude GmbH als "Eigenveranstaltungen" und Veranstaltungen Dritter, als "Fremdveranstaltungen", statt. Ein auf jedem Ticket enthaltener Aufdruck zur Identität des/der Veranstalters:in weist aus, ob es sich um eine Veranstaltung der Neovaude GmbH (nachfolgend: „Neovaude GmbH“ oder „Inhaber:in des Hausrechts“) oder um die Veranstaltung eines/r Dritten (nachfolgend: „Veranstalter:in“) handelt. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und der Neovaude GmbH zustande.

Bei Fremdveranstaltungen wird eine Vertragsbeziehung zwischen Besucher:innen und dem/der jeweiligen Veranstalter:in begründet. Mit dem Kauf des Tickets erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen deshalb ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche des/der Besuchers:in bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen den/die Veranstalter:in zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall /Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung.

1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Eigenveranstaltungen der Neovaude GmbH und den Veranstaltungsbesucher:innen (nachfolgend: „Besucher:in“).

Die nachfolgende Hausordnung findet Anwendung auf sämtliche Eigen- und Fremdveranstaltungen der Filmnächte Dortmund. Sie gilt für sämtliche Film-, Konzert- bzw. Veranstaltungsbesucher:innen der Filmnächte Dortmund.

1.3 Die AGB und die Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart bei Erwerb von Tickets durch direkten Kauf an der Tageskasse / Abendkasse der Filmnächte Dortmund, bei Bestellung im Internet über www.kinoheld.de.

1.4 Erfolgt der Kartenerwerb im Vorverkauf über Vorverkaufsstellen, sind zusätzlich deren AGB für den Kartenverkauf zu beachten.

1.5

Tickets
Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung geprüft. Ausschließlich über autorisierte Vertriebskanäle gekaufte Tickets sind gültig. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, Beschädigung sowie mechanischen oder optischen Einwirkungen etc. zu schützen. Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.


2. Absage von Veranstaltungen, Rückgaberecht / Annullierung von Kinotickets

Erworbene Tickets werden nicht erstattet oder umgetauscht, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

Grundsätzlich sind Regen oder kühles Wetter keine Gründe für die Absage von Veranstaltungen.

2.2 Eine Veranstaltung kann bei amtlichen Unwetterwarnungen, im Katastrophenfall oder aufgrund technischer Havarien abgesagt werden. In diesem Fall (darunter zählen keine Unterbrechungen bis zu 30 Minuten) werden erworbene Kinotickets erstattet. Ist der Film bereits um mehr als die Hälfte abgespielt worden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.




3. Jugendschutz und Altersgrenzen
Es gilt das Jugendschutzgesetz. Die Neovaude GmbH und dessen beauftragte Dienstkräfte, Vertreter:innen sowie der Ordnungsdienst sind angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Filmnächte Dortmund gewährt.

Aufgrund des nächtlichen Beginns der Filmveranstaltungen werden Besucher:innen unter 18 Jahren oder Jugendliche / Kinder ausschließlich in Begleitung erziehungsberechtigter Personen eingelassen. Die FSK-Angabe (freiwillige Selbstkontrolle) gibt dabei Aufschluss, für welches Alter der jeweilige Film freigegeben ist. Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Hinweise zur Erziehungsbeauftragung findest du hier.

Die Jugendschutzbeauftrage der Neovaude GmbH (gemäß § 7 Abs. 1 JMStV neu) ist: Frau Gundula Beck (kino@neovaude.com)

4. Haftung
Die Haftung der neovaude GmbH für Sach- und Vermögensschäden, die ein/e Besucher:in auf Grund einer Pflichtverletzung der Neovaude GmbH erleidet, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf) haftet die Neovaude GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Neovaude GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).

5. Datenschutz
Soweit die neovaude GmbH persönliche Daten von Besucher:innen erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister:innen und Vertragspartner:innen, die im Auftrag der Neovaude GmbH persönliche Daten von Besucher:innen nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs / Kartenvorverkaufs) sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet. 

6. Ton- und Bildaufzeichnungen
Die Neovaude GmbH darf bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Filmnächte Dortmund Fotoaufnahmen und Bildaufzeichnungen zu Dokumentations- und PR-Zwecken (Print und Online-Bereich) erstellen (lassen). Print- /Online- /Fernsehmedien werden solche Aufnahmen /Aufzeichnungen und Übertragungen ausschließlich nach vorheriger Anmeldung/ Absprache mit dem/der Veranstalter:in gestatten. Die Veröffentlichung der Bildaufnahmen von Veranstaltungsbesucher:innen ist auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG).

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
Auf Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Erfüllungsort für Lieferung von Waren und für die Zahlung ist der Sitz der Neovaude GmbH, Dortmund.

8. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
 

Hausordnung der Filmnächte Dortmund

Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher:innen der Filmnächte Dortmund der Hausordnung der Filmnächte Dortmund an.

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